FAQ
1. Wer ist Harambee Deutschland e.V.?
Harambee Deutschland e.V. ist ein eingetragener Verein, der es sich zum Ziel gesetzt hat, hilfsbedürftige Personen in Kenia zu unterstützen, insbesondere durch Förderung von Bildung und Erziehung mit der Absicht „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu leisten. Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt und kann daher für Zuwendungen Spendenquittungen ausstellen. Zurzeit vermittelt und betreut Harambee Deutschland insbesondere Schulpatenschaften für Schüler/innen der Harambee Gardens Primary School (HGS) und Patenschaften an verschiedenen Secondarys wie z. B. Naivasha Girls Secondary School in Naivasha. Zudem betreut Harambee Deutschland ein kleines Kinderheim, das Jochebed’s Crib Children Center (J3C) in Naivasha sowie die angegliederte Little Beginners School. Harambee ist Kisuaheli und bedeutet „Zusammenhalten, an einem Strang ziehen“.
2. Wie erfolgt diese Unterstützung?
Die Unterstützung erfolgt durch die Vermittlung und Betreuung von Schulpatenschaften sowie durch das Sammeln allgemeiner Spenden- und Fördergelder. Die Spenden- und Fördergelder werden z. B. zur Abdeckung eines Teils der Schulgebühren der Schülerinnen und Schüler verwendet. Die Harambee Gardens School wird zu einem großen Teil durch den Verein finanziert. Die Patenschaftsbeiträge und Spenden decken die meisten laufenden Kosten wie Gehälter, Schulbetrieb und Schulessen. Die Patenschaftsbeiträge für die Kinder des J3C sichern den Unterhalt.
3. Seit wann gibt es diese Schulen?
Die Harambee Gardens School wurde im Jahr 2006 gegründet. Die Kinder wurden zunächst in gemieteten Räumen untergebracht. 2009 erwarb der Verein Land und nach und nach wurden Klassenräume errichtet. Seit 2012 werden alle Kinder auf dem schuleigenen Gelände unterrichtet. Die Schule umfasst eine Baby-Care Klasse, 2 Kindergartenstufen sowie Klassen 1 bis 9. Die Naivasha Girls Secondary School ist eine weiterführende Internatsschule für Mädchen und besteht in der Form seit 1975.
4. Wie werden die Patenkinder vor Ort betreut?
Die Schulleitung bzw. Projektleitung vor Ort stellt sicher, dass die Patenkinder regelmäßig am Unterricht teilnehmen. Bei besonderen Notsituationen (z. B. schwere Krankheit) wird Harambee Deutschland informiert. Gemeinsam mit dem Paten und der Schulleitung kann eine Lösung gefunden werden. Dafür unterhält der Verein einen Notfallfond.
5. Welche Kinder und Jugendlichen werden an den Schulen aufgenommen?
Die Harambee Gardens Primary School nimmt Kinder vom Kindergartenalter bis zur 6. Klasse auf. Absolventen mit guten Leistungen können an weiterführenden Schulen unterstützt werden. Die Naivasha Girls Secondary School nimmt Mädchen auch aus dem ganzen Land auf. In der J3C eigenen Grundschule, der Little Beginners School, werden Kinder von der Babycare bis zur Grade 6 unterrichtet. Bedürftige Schüler werden durch Patenschaften unterstützt.
6. Aus welchem Umfeld / welchen Lebensverhältnissen stammen die Kinder und Jugendlichen?
Die Kinder stammen meist aus armen Verhältnissen, geprägt von Arbeitslosigkeit. Viele leben bei alleinerziehenden Müttern, Großeltern oder Guardians. Einige Mädchen sind Waisen oder leben bei Verwandten.Die J3C Kinder sind oft Aids-Waisen, Findelkinder oder kamen aus desolaten Familienverhältnissen.
7. Wie viele Kinder und Jugendliche werden in den Projekten betreut?
Die Harambee Gardens School wird von ca. 470 Schüler(innen) besucht, alle in Patenschaft. Die Naivasha Girls Secondary School hat rund 1100 Schülerinnen, davon etwa 140 mit Patenschaft. Im J3C Boardinghaus werden 30 Kinder betreut, an der Little Beginners School ca. 80 weitere Kinder.
8. Wo finde ich aktuelle Fotos aus den Schulen?
Die Links zu den Alben finden Paten im Forum. Es kommen laufend neue Bilder hinzu.
Infos rund um die Patenschaften
9. Wer kann eine Patenschaft bei Harambee Deutschland übernehmen?
Eine Patenschaft kann jede volljährige Person übernehmen.
10. Wie hoch sind die Patenschaftsbeiträge?
Patenschaftsbeiträge variieren: für ein Primary-Kind 20 €/Monat, für die Secondary Schüler ab 25 €/Monat. Die J3C Boarding Patenschaftsbeiträge betragen 40 € (2 Teilpatenschaften à 20 € möglich).
11. Wird der Patenschaftsbeitrag an das Kind oder seine Familie ausbezahlt?
Nein. Die Beiträge werden an die jeweilige Schule/Projektleitung überwiesen und dort verwendet.
12. Was genau wird von diesen Patenschaftsbeiträgen bezahlt?
Beiträge decken laufende Kosten, Gehälter, Essen, Schulkleidung und Material. An Secondary Schools werden Beiträge auf das Konto des Patenkindes gutgeschrieben.
13. Wann und wie sind diese Beiträge zu entrichten?
Beiträge sind zum 1. des Monats fällig und per Dauerauftrag auf das Vereinskonto zu zahlen.
14. Bekomme ich für die Patenschaftsbeiträge eine Spendenquittung?
Ja. Spendenquittungen werden ab 100 € erstellt und meist Anfang des Folgejahres per E-Mail zugesandt, wenn eine Einwilligung zur Datenspeicherung vorliegt.
15. Besteht die Möglichkeit, mein Patenkind über die Beiträge hinaus finanziell zu unterstützen?
Ja, z. B. über Bestellaufrufe für Hygieneartikel, Kleidung oder Weihnachtsgeschenke.
16. Wird das Patenkind auch medizinisch betreut?
Harambee Deutschland unterhält einen Notfallfond für dringende medizinische Notfälle.
17. Wie lange dauert eine Patenschaft?
Idealerweise während der gesamten Schulzeit des Kindes bzw. solange es im Projekt ist.
18. Wann und wie endet eine Patenschaft?
Eine Patenschaft endet, wenn das Kind die Schule verlässt, der Pate kündigt oder der Verein kündigt.
19. Wann kann eine Patenschaft vom Paten gekündigt werden?
Eine Kündigung ist jederzeit möglich, tritt zum 1. des übernächsten Monats in Kraft.
20. Wann kann der Verein eine Patenschaft kündigen?
Bei zweimaligem Zahlungsverzug oder schädigendem Verhalten kann der Verein kündigen.
21. Kann ich mir mein Patenkind selbst aussuchen?
Ja.
22. Wird ein Patenkind an mehrere Paten vermittelt?
Normalerweise nein; in Ausnahmefällen (Senior Secondary Schools) nach Rücksprache.
23. Was muss ich tun, wenn ich eine Patenschaft übernehmen möchte?
Per E-Mail mit deinem Namen und dem Namen des Kindes an den Verein wenden, Antrag ausfüllen.
24. Bekomme ich ein Foto oder Infos über mein Patenkind?
Ja, du erhältst Foto, Kurzbiographie und regelmäßige Zeugnisse/Fotos.
Kontakt & Briefe
25. Wo finde ich Preise und Termine für Bestellungen?
Im Forum und durch Rundmails.
26. In welcher Form kann ich mit meinem Patenkind in Kontakt kommen?
Briefe sind erwünscht. Sammelpost wird quartalsweise weitergeleitet.
27. Warum nicht direkt an Privatadresse schreiben?
Kenianische Post liefert nicht an Privatadressen; Sicherheit und Erreichbarkeit ist so besser.
28. Wie oft kann ich meinem Patenkind schreiben?
Alle 3 Monate.
29. In welcher Sprache?
Englisch, da Unterrichtssprache.
30. Wie oft bekomme ich Post vom Patenkind?
Mindestens dreimal jährlich, oft öfter.
31. Wovon wird das Porto bezahlt?
Der Verein übernimmt den Versand; Paten ersetzen das Porto innerhalb Deutschlands.
32. Kann ich Geschenke schicken?
Kleinere Beilagen bis 50 g sind möglich; Päckchen sind zolltechnisch schwierig.
33. Gibt es eine Posteingangsliste?
Ja, der Eingang wird bestätigt.
34. Was tun, wenn mein Patenkind um etwas bittet?
Empfohlen wird, klare Grenzen zu setzen und ggf. Verein/Schulleitung einzubeziehen.
35. Kann ich mein Patenkind bzw. die Schule besuchen?
Ein Besuch ist nach Absprache möglich.
36. Kann ich mein Patenkind einladen?
Nein, nicht zum Schutz der Kinder.
Wissenswertes über Land & Leute
37. Welches Schulsystem herrscht in Kenia?
Kenias Bildungssystem hat Baby-Care, Kindergarten, Primary, Junior Secondary und Secondary School. Am Ende steht das KCSE-Abschlusszeugnis.
38. Wie ist das Schuljahr in Kenia eingeteilt?
Das Schuljahr hat 3 Trimester mit Ferien dazwischen.
39. Warum unterschreibt mein Patenkind mit verschiedenen Namen?
Kenianische Kinder haben oft mehrere Vornamen und unterschiedliche Schreibweisen.
40. Wird in Kenia Geburtstag gefeiert?
Traditionell eher nicht, aber zunehmend schon.
41. Unterschiedliche Angaben zu Familienmitgliedern?
Familienstrukturen sind anders definiert als in Deutschland.
42. Was ist ein „Guardian“?
Ein Guardian ist ein Vormund, meist Verwandter.
43. Wo kann ich weitere Informationen erhalten?
Bei Fragen kannst du jederzeit per E-Mail an den Verein schreiben.
44. Datenschutz
Der Verein nimmt den Schutz der Daten sehr ernst und orientiert sich am gültigen Datenschutzgesetz (DSGVO). Bevor eine Patenschaft zustande kommt, wird ein Formular zur Zustimmung und Datenspeicherung zugesandt.
